Eltern ABC
Das Eltern ABC ist aktuell in Überarbeitung. Gewisse Themen können deshalb kurzfristig nicht auffindbar sein.
Begriff | Definition |
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Abkürzungen | BegaFö Begabtenförderung EDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren FLP Fachlehrperson FSP Fachstelle Sonderpädagogik (SL, Prozessverantwortung) IF Integrative Förderung ISR Integrative Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule JGT Jahrgangsteam KJZ Kinder- und Jugendhilfezentrum, Affoltern am Albis KLP Klassenlehrperson LP Lehrperson PMT Psychomotorik Therapie PS Primarschule PT Pädagogisches Team PU Projektunterricht FA Fachaustausch SAV Standardisiertes Abklärungsverfahren SHP Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge SL Schulleitung SoPä Sonderpädagogik SPD Schulpsychologischer Dienst SSA Schulsozialarbeit SSG Schulisches Standortgespräch S Schülerin oder Schüler SL Schulleitung SSG Schulisches Standortgespräch SuS Schülerinnen und Schüler SV Schulverwaltung VSG Volksschulgesetz VSM Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen VZE Vollzeiteinheiten |
Absenzen | Die für die Erfüllung der Schulpflicht Verantwortlichen haben für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder zu sorgen. Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom obligatorischen und fakultativen Unterricht. |
Abteilungswechsel | Grundsatz: Das Kind wird derjenigen Abteilung zugeteilt, in der es am meisten profitieren kann und seinen Fähigkeiten entsprechend am besten gefördert wird. |
Aufenthaltsraum | Für Schülerinnen und Schüler steht über die Mittagszeit ein Aufenthaltsraum im Schulhaus für die individuelle Verpflegung zur Verfügung. Hier finden Sie das Dokument gemeinsame Regeln für den Aufenthaltsraum |
Aufgabenhilfe, Stütz- und Fördermassnahmen | Stütz- und Fördermassnahmen müssen zwischen Eltern und Lehrpersonen besprochen und geplant werden. Für eine eventuelle Kostenbeteiligung sind die Schulleitung und die Schulpflege zuständig. Je nach Art der Massnahme sind vorab weitere Abklärungen z. B. beim Schulpsychologen notwendig. |
Aufsichtsbeschwerde | Weitere Informationen finden Sie unter Rechtsmittel, Einsprachen und Rekurs. |
Behörden | Im Kanton Zürich sind die ausführenden Behörden wie folgt organisiert: • Regierungsrat des Kantons Zürich Im Kanton Zürich werden die Schulgesetze von Kantonsrat, Bildungsrat und Bildungsdirektion zusammen mit der Lehrerschaft erarbeitet und den Stimmberechtigten zur Genehmigung unterbreitet. |
Berufsberatung und Berufswahl | Berufsberatung, Eltern und Lehrpersonen unterstützen Schülerinnen und Schüler bei der Berufsfindung und bei der Lehrstellensuche. Sie befindet sich im regionalen Berufsinformationszentrum in Urdorf. Adresse: biz Urdorf, In der Luberzen 42, 8902 Urdorf Die Lehrpersonen unterstützen die Jugendlichen und ihre Eltern bei der Wahl des Berufes oder einer Mittelschule. Wichtige Werkzeuge sind das Elterngespräch, Standortgespräche/Stellwerktest sowie Schnupperlehren. |
Besuchstage | An jedem 15. des Monats öffnet die Sekundarschule die Türen für Besuche der Eltern und für Interessierte. Es ist keine Voranmeldung erforderlich. Der Unterricht findet ohne besondere Rücksicht auf den Tag der offenen Türe statt. Einzelne Klassen können deshalb wegen Exkursionen, Lagern oder Schulreisen evtl. nicht besucht werden. Vereinbaren Sie deshalb für gezielte Besuche einen persönlichen Termin mit der Klassenlehrperson. Bitte nehmen Sie auf die Klassengrössen Rücksicht und vermeiden Sie Besuche von übervollen Zimmern. |
Blockzeiten | Mit dem neuen Volkschulgesetz besteht für die Schulgemeinden eine Angebotspflicht für Blockzeiten von 8:00h bis 12:00h, die um max. 20 Min. pro Vormittag verkürzt werden kann. |
contact Jugendberatung (extern) | Das "contact" ist eine niederschwellige Beratungsstelle. Fachpersonen beraten und begleiten Jugendliche bei persönlichen Schwierigkeiten, Problemen und Fragen. Sie unterstützen junge Menschen bei der Klärung von Suchttendenzen und informieren über Drogen und Sucht. |
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) | Kinder, die ungenügende Kenntnisse der deutschen Sprache aufweisen, erhalten zusätzlichen Deutschunterricht. Dieser Unterricht ist ein Zusatzangebot unserer Schule und für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. |
Elternmitarbeit | Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist sehr wichtig und gesetzlich vorgeschrieben. Eltern suchen nach Bedarf den Kontakt zu den Lehrpersonen. Bei auftretenden Problemen und Fragen wenden Sie sich immer zuerst an die entsprechende Lehrperson. Wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrperson ungelöst bleiben, gelangen Sie an die Schulleitung. |
Ferien und Dispensationen | Gesuche für Ferienverlängerungen können nur ausnahmsweise bewilligt werden und müssen schriftlich mindestens einen Monat im Voraus an die Schulleitung gestellt werden. Dispensationen können einzelne Wochen oder Tage, bestimmte Lektionen oder Fächer umfassen. Dispensierte Schülerinnen und Schüler können zu angemessener Nacharbeit verpflichtet werden. Jokertage: weitere Informationen zu den Jokertagen finden Sie hier. Urlaubsgesuche für die Dauer von bis zu 2 Tagen können durch die Lehrpersonen behandelt werden. Über Ferienverlängerungen entscheidet die Schulleitung. Absenz: Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom obligatorischen und fakultativen Unterricht. |
Ferienplan & Informationsplan | Bitte beachten Sie unsere Seite mit dem Ferien- und Informationsplan. |
Freifach | Die Stundentafel des aktuellen Lehrplanes definiert die Freifächer, welche angeboten werden. |
Gemeindeordnung | Die Gemeindeordnung regelt den Bestand und die Organisation der Sekundarschulgemeinde und bestimmt die Befugnisse ihrer Organe. Die Sekundarschulgemeinde führt die Sekundarstufe der öffentlichen Volksschule und nimmt weitere Aufgaben im Bereich Schule und Bildung wahr. Die Gemeindeordnung finden Sie hier im Downloadbereich |
Gesundheit | Handlungsleitfaden für die Intervention bei Suchtmittelkonsum Der Handlungsleitfaden legt ein einheitliches Vorgehen für die Intervention aufgrund missbräuchlichen Konsums für den Umgang mit Suchtmitteln fest. Dabei werden die Handlungen aller Beteiligten koordiniert. Broschüren sind bei der Schulverwaltung erhältlich. Gemäss §54 Volksschulverordnung (VSV) gilt: Schülerinnen und Schülern ist es untersagt Alkohol, Raucherwaren und andere Suchtmittel in die Schulanlagen und an schulische Anlässe mitzubringen und dort zu konsumieren. Das Konsumverbot gilt vom Beginn bis zum Ende des Unterrichts einschliesslich der Mittagspausen sowie an schulischen Anlässen auch ausserhalb der Schulanlagen. |
Gymnasium und Mittelschulen | Gute Schülerinnen und Schüler der Abteilung A und B können anschliessend an die 2. oder 3. Klasse und nach bestandener Aufnahmeprüfung an eine weiterführende Schule übertreten. |
Hausaufgaben | Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen selbständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Die Aufgabenstellung muss klar sein und die Schülerinnen und Schüler müssen über die notwendige Arbeitstechnik verfügen. Sollte ein Kind unter den Hausaufgaben leiden, ist mit der Lehrperson Kontakt aufzunehmen. Siehe auch unter Aufgabenhilfe, Stütz- und Fördermassnahmen |
Hausordnung und Regeln | Über Regeln im Ennetgraben und die gültige Hausordnung informieren Sie sich hier (siehe nützliche Dokumente). |
Hauswart, Hausdienst | Diensthabender Hauswart: 079 279 83 40 |
Homepage | Die Adresse unserer Homepage lautet: www.osa.ch |
Jokertage | Weitere Informationen zu den Jokertagen finden Sie hier. |
Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) Affoltern am Albis | Im Kinder- und Jugendhilfezentrum (Kjz) werden zahlreiche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erbracht:
• Kleinkinderbetreuungsbeiträge
• Alimentenhilfe • Mütter- und Väterberatung • Erziehungsberatung • Jugend- und Familienberatung Weitere Tätigkeitsfelder sind Elternbildung, Adoption, Tagesbetreuung, Gemeinwesenarbeit, unbegleitete minderjährige Asylsuchende, Pflegefamilien, Schulsozialarbeit, Sonderpädagogik Vor- und Nachschulbereich und Förderung von Gemeinde- und Schulbibliotheken. Sie gelangen hier zur Homepage. |
Klassenlager | Klassenlager sind Arbeitswochen, die der Erziehung zur Gemeinschaft, zu Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein dienen. Von den Eltern kann ein angemessener Verpflegungsbeitrag erhoben werden. Im Klassenlager gelten die Schulregeln. |
Kontaktheft | Das Kontaktheft erleichtert die Zusammenarbeit von Lehrperson und Eltern. Es wird von den Schülerinnen und Schülern geführt und ist in alle Lektionen mitzubringen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Eltern den Erhalt von Informationen und das Interesse am Schulalltag ihres Kindes. |
Legislaturziele der Schulpflege 2022-2026 | Die Legislaturziele der Sekundarschulpflege Affoltern a.A./Aeugst a.A. 2022-2026 In der OSA wird das Leitbild gelebt.
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Lehrpersonen | Die Lehrpersonen sind verpflichtet, alle Aufgaben, die mit der unmittelbaren Gestaltung und Erteilung des Unterrichts zusammenhängen, wahrzunehmen. Sie wählen den Schulstoff im Rahmen des Lehrplans aus und bestimmen das Vorgehen. Dabei müssen anerkannte pädagogische und methodische Mittel berücksichtigt werden. |
Lehrplan | Der gültige Lehrplan kann bei den Lehrpersonen eingesehen werden. Den aktuellen Zürcher Lehrplan finden Sie hier. |
Leitbild | Das Leitbild der Oberstufe Ennetgraben wird allen Schülerinnen und Schülern der ersten Klasse abgegeben. Weitere Informationen finden Sie hier unter Nützliche Dokumente. |
Mittagsraum und Mittagstisch | Mittagsraum Für Schülerinnen und Schüler steht über die Mittagszeit ein Aufenthaltsraum im Schulhaus für die individuelle Verpflegung zur Verfügung. Hier finden Sie das Dokument gemeinsame Regeln für den Aufenthaltsraum. Mittagstisch Wegen mangelnder Nachfrage führen wir an der Oberstufe Ennetgraben keinen eigenen Mittagstisch. Bei Bedarf können Eltern ihr Kind für den Mittagstisch der Primarschule direkt bei der Schulverwaltung der Primarschule (043 322 60 10) anmelden. Der Mittagstisch ist während der Schulzeit am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11.00 bis 14.00 Uhr geöffnet. Während der Schulferien, der Fest- und Feiertage und an allen im Ferienplan der Primarschule vermerkten schulfreien Tagen ist der Mittagstisch geschlossen. Der Mittagstisch kann regelmässig oder nur an einzelnen Tagen besucht werden. Örtlich befindet sich der Mittagstisch beim Schulhaus Stigeli (Primarschule) an der Butzenstrasse 2, 8910 Affoltern am Albis. |
Nachhilfestunden | Die Oberstufe Ennetgraben bietet keine Nachhilfestunden an. Die Schülerinnen und Schüler werden derjenigen Abteilung zugeteilt, in der sie den Fähigkeiten entsprechend am besten gefördert werden. Hier finden sie Informationen zum Thema Umteilung und Umteilungstermine. |
Pausenareal | Über Regeln im Ennetgraben und die gültige Hausordnung informieren Sie sich hier (siehe nützliche Dokumente). |
Postauto Aeugst am Albis nach Affoltern am Albis | Für Schülerinnen und Schüler aus Aeugst a.A. besteht die Möglichkeit, das Postauto zu benutzen. Das Jahresabonnement wird vor Schuljahrsbeginn durch die Eltern am Schalter der SBB gelöst und bezahlt. Die Sekundarschule übernimmt 100 % dieser Kosten, sofern die Quittung des Abos und die Überweisungsangaben an die Schulverwaltung, Schulhaus Ennetgraben, Zwillikerstrasse 16, 8910 Affoltern a.A., zugestellt werden. |
Rechtsmittel , Einsprachen, Rekurs | Ist jemand mit einer Massnahme der Schulbehörde nicht einverstanden, bestehen folgende Möglichkeiten, den Entscheid anzufechten: Wiedererwägungsgesuch Grund für ein Wiedererwägungsgesuch kann eine veränderte Ausgangslage sein, z.B. neue Stellungsnahme, neues Gutachten. Einsprache Rekurs Bei einem ablehnenden Entscheid müssen die Kosten vom Rekurrenten getragen werden. Ein ablehnender Entscheid des Bezirksrats kann mit einem Rekurs an die Bildungsdirektion angefochten werden. Aufsichtsbeschwerde |
Schäden aller Art | Schäden an Brillen, Fahrrädern oder Diebstahl von Portemonnaies usw. auch wenn sie während der Unterrichtszeit oder in Pausen entstehen, sind durch die Eltern oder deren Versicherung zu tragen. Wird eine Brille durch einen Mitschüler oder eine Mitschülerin absichtlich beschädigt, können die Eltern für die Bezahlung der Kosten belangt werden. Mutwillige Beschädigungen durch Lernende oder andere Personen an Gebäuden, WC-Anlagen und weiteren Schulobjekten sind schadenersatzpflichtig. |
Schulärztliche Untersuchung | Schularzt Der Schularzt wird bei Themen, die die Gesundheit betreffen, beigezogen. Impfempfehlung: Auf Wunsch der Eltern stellt der Schularzt für Schülerinnen und Schüler eine Impfempfehlung gemäss den Richtlinien des Bundesamtes für Gesundheit aus. Schulärztliche Untersuchung Das Volksschulgesetz (VSG) schreibt den Schulgemeinden vor, die ärztliche Überwachung der Gesundheit von Schülerinnen und Schülern an der Volksschule und die Prävention zu gewährleisten. Die Sekundarschule Affoltern a.A./Aeugst a.A. verzichtet auf die Organisation der schulärztlichen Reihenuntersuche, sondern ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, mittels Gutschein den Untersuch bei einem Privatarzt. Die Eltern sind verpflichtet, den Untersuch durchführen zu lassen. Gemäss § 18 Volksschulverordnung (VSV) werden beim Untersuch die Grösse und das Gewicht erfasst, sowie das Seh- und Hörvermögen und der Impfstatus überprüft. An der Sekundarstufe kann der Untersuch durch ein Gespräch ergänzt werden. Der Gutschein für den Untersuch ist kostenlos und wird nur einmal während der ganzen Oberstufenzeit ausgehändigt. Hier finden Sie die Information zum obligatorischen ärztlichen Untersuch. Hier gelangen sie direkt zur Webseite "Schulärztlicher Dienst - Informationen für Schulärztinnen, Schulärzte und Schulen" unter |
Schülerausweis | Anfangs Sekundarschulzeit wird an die SchülerInnen ein Schülerausweis abgegeben, der mit einer Foto vervollständigt werden muss. Die Unterschrift der Schulleitung und der Stempel der Sekundarschule werden in der Schulverwaltung eingeholt. Der Schülerausweis muss mit sich getragen werden. Das gilt auch für die Pausen. Der Schülerausweis gilt jeweils für 1 Jahr. Bei Verlust erstellt die Schulverwaltung gegen eine Gebühr von Fr. 10.-- einen neuen Ausweis. |
SchülerInnenrat | Der SchülerInnenrat ist eine Gruppe von aktiven Schülerinnen und Schülern, die sich für ein Jahr verpflichten, Aktivitäten zum Wohl der Schülerschaft im Ennetgraben zu organisieren. Als feste Einrichtung steht ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Er wird vom SchülerInnenrat gestaltet und betrieben. Weitere Informationen finden sie hier. |
Schulkonferenz | Alle Lehrpersonen und weitere Angestellte sind in der Schulkonferenz der Oberstufe Ennetgraben organisiert. Die Schulleitung hat den Vorsitz. Sie besitzt das Antrags-, Vorschlags- und Begutachtungsrecht an die Schulpflege. |
Schulleitung | Seit Sommer 2008 ist die Sekundarschule Ennetgraben eine geleitete Schule. Im Organisationsstatut sind die Zusammenarbeit, die Kompetenzen und Funktionsweisen von Schulpflege, Schulleitung, Lehrerschaft und Schulverwaltung geregelt. Die Schulleitung übernimmt die operative Führung der Schule. Dadurch wird eine Professionalität des Schulbetriebs erreicht und die Qualität der Schule wird gesichert und weiter entwickelt. Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeit zur Schulleitung |
Schulpflege | Die Mitglieder werden vom Volk gewählt. Die Schulpflege Affoltern a.A./Aeugst a.A. besteht aus 5 Mitgliedern einschliesslich Präsidium. Die Schulpflege legt die Rahmenbedingungen fest und führt die Schule strategisch. Schulpflegende führen "Schulbesuche an Anlässen der Schule" und "Schulbesuche im Unterricht" durch. In verschiedenen Ressorts und Fachgruppen lösen sie die vielfältigen Aufgaben. Die Kontaktmöglichkeit zur Schulpflege finden sie hier. |
Schulsozialarbeit | Detaillierte Informationen finden Sie unter Schulsozialarbeit. |
Schulverwaltung | Die Schulverwaltung befindet sich im Parterre des Trakt Süd im Schulhaus Ennetgraben. Detaillierte Informationen finden Sie unter Schulverwaltung. |
Schulzahnarzt | Die Zahnarzt-Untersuchung ist vorgeschrieben. Die Sekundarschule Affoltern a.A./ Aeugst a.A. trägt die Kosten. So sollen Erkrankungen der Zähne und des Mundes, aber auch Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig erkannt und wenn nötig behandelt werden. Hier finden Sie die Elterninformation zur Zahnarzt-Untersuchung. |
Schulzahnpflege und Zahnpflege | Eine der Aufgaben der Volksschule ist die Förderung der Zahnpflege und der Zahnprophylaxe. Behandlungskosten - Beitrag der Schule a) Es ist die Aufgabe der Eltern, die Zahnärztin bzw. den Zahnarzt vor der Behandlung betreffend der Prämienverbilligung in Kenntnis zu setzen, damit der KVG-Tarif auch angewendet werden kann. b) Zusammen mit der Krankenkassenabrechnung ist die Meldung von der SVA (Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich) betreffend der Verrechnung der Prämienverbilligung der Schule einzureichen. c) Zahnbehandlungskosten werden nur rückvergütet, wenn die Rückzahlung mindestens Fr. 20.-- beträgt. d) Die Gemeinde kann ihren Beitrag kürzen oder verweigern, wenn: • die kollektiven prophylaktischen Massnahmen verweigert werden (betrifft nicht eine von den Eltern abgelehnte Fluoridanwendung) • die Zahnschäden offensichtlich auf grobe Vernachlässigung der Gebisspflege zurückzuführen sind • eine notwendige Gebiss-Sanierung infolge Nachlässigkeit der Eltern oder des Kindes nur teilweise ausgeführt oder vorzeitig abgebrochen wurde • Kinder sich wieder in den Behandlungsdienst einschalten wollen, nachdem vorangehende, vom Zahnarzt empfohlene Behandlungen verweigert wurden • die im Rahmen von Stellungskorrekturen notwendige Intensivprophylaxe nicht eingehalten wird und sich daraus kariöse Schäden einstellen. e) Unentschuldigtes Fernbleiben von Sitzungen beim Zahnarzt geht zu Lasten der Eltern. f) Unfallbedingte Zahnschäden gehen grundsätzlich nicht zu Lasten der Schulzahnpflege, sondern sind mit der Unfallversicherung / Krankenkasse abzurechnen. Behandlungskosten ohne zusätzlichen Beitrag der Schule Hier ist das Zahnreglement. |
Sekundarstufe Modell (VSV §6) | An der Oberstufe Ennetgraben werden 3 Abteilungen geführt und mit A, B und C bezeichnet, wobei die Abteilung A die anspruchsvollste Abteilung ist. In den verschiedenen Abteilungen werden alle Fächer unterrichtet. Die Schulpflege entscheidet in strittigen Fällen über die Zuteilung und den Wechsel innerhalb der Sekundarstufe. Die Grundlage für die Zuweisung in eine der Abteilungen A, B oder C ist eine Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers. Die Umteilungstermine werden jährlich neu festgelegt. Weitere Informationen finden Sie unter Umteilung innerhalb der Sekundarschule. |
Sport am Mittwochnachmittag | Das Angebot „Sport am Mittwoch“ besteht bereits seit über 20 Jahren und stösst jedes Jahr auf grosses Interesse. Weitere Informationen finden sie hier unter Sport am Mittwochnachmittag. |
Suchtmittel , Suchtprävention | Handlungsleitfaden für die Intervention bei Suchtmittelkonsum Der Handlungsleitfaden legt ein einheitliches Vorgehen für die Intervention aufgrund missbräuchlichen Konsums für den Umgang mit Suchtmitteln fest. Dabei werden die Handlungen aller Beteiligten koordiniert. Broschüren sind bei der Schulverwaltung erhältlich. Gemäss §54 Volksschulverordnung (VSV) gilt: Hilfestellen Das "contact" ist eine niederschwellige Beratungsstelle. Fachpersonen beraten und begleiten Jugendliche bei persönlichen Schwierigkeiten, Problemen und Fragen. Sie unterstützen junge Menschen bei der Klärung von Suchttendenzen und informieren über Drogen und Sucht. Hier gelangen Sie zu contact. |
Teamstunde der Lehrerschaft | Während dieser Zeit werden in Jahrgangsteams und Arbeitsgruppen klassenübergreifende Organisations- und Koordinationsaufgaben abgewickelt (Projektwoche, Klausur, Stoffbesprechung, Lager, Übertritt, Hausordnung, Elterngespräche usw.). |
Termine | Die gültigen Termine für Ferien, Feiertage, Umteilungen usw. finden Sie auf dieser Webseite unter Download. |
Therapien | Manchmal sind Therapien bei einem Kind erforderlich. Als Eltern erhalten Sie weitere Informationen beim Schulzweckverband Bezirk Affoltern (schulpsychologischer Dienst) unter Schulpsychologischer Dienst. |
Übertritt, Übertrittsinformationsabend | Jeweils Ende November findet in der Aula im Schulhaus Ennetgraben ein Übertrittsinformationsabend statt. Zu diesem sind Eltern eingeladen, deren Kinder in der 6. Primarklasse sind und im darauf folgenden Sommer in die Sekundarstufe übertreten. |
Zehntes Schuljahr (10. Schuljahr) | Leistungsfähige und überdurchschnittlich engagierte Jugendliche der Abteilungen B3 oder C3 haben die Möglichkeit, ein zusätzliches Jahr an der höheren Stufe unserer Schule zu absolvieren. Dieses Schuljahr ist kostenlos. Ein 10. Schuljahr kann auch an der Berufswahlschule Limmattal Dietikon absolviert werden. Der Elternbeitrag ist für alle Gemeinden gleich und wird vom Kanton festgelegt. Er beträgt zurzeit Fr. 2'500.-- pro Schuljahr und Person. Für Fragen oder Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Lehrpersonen. Weitere Informationen finden Sie auf bws Limmattal. |
Zeugnis | Ende Januar und Mitte Juli werden Zeugnisse ausgestellt. Das Ergebnis der Gesamtbeurteilung bildet die Basis für Schullaufbahn-Entscheide (prognostische Beurteilung). |