Eltern ABC

Das Eltern ABC ist aktuell in Überarbeitung. Gewisse Themen können deshalb kurzfristig nicht auffindbar sein.

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Begriff Definition
Abkürzungen

BegaFö Begabtenförderung

EDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren

FLP Fachlehrperson

FSP Fachstelle Sonderpädagogik (SL, Prozessverantwortung)

IF Integrative Förderung

ISR Integrative Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule

JGT Jahrgangsteam

KJZ Kinder- und Jugendhilfezentrum, Affoltern am Albis

KLP Klassenlehrperson

LP Lehrperson

PMT Psychomotorik Therapie

PS Primarschule

PT Pädagogisches Team

PU Projektunterricht

FA Fachaustausch

SAV Standardisiertes Abklärungsverfahren

SHP Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge

SL Schulleitung

SoPä Sonderpädagogik

SPD Schulpsychologischer Dienst

SSA Schulsozialarbeit

SSG Schulisches Standortgespräch

S Schülerin oder Schüler

SL Schulleitung

SSG Schulisches Standortgespräch

SuS Schülerinnen und Schüler

SV Schulverwaltung

VSG Volksschulgesetz

VSM Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen

VZE Vollzeiteinheiten

Absenzen

Die für die Erfüllung der Schulpflicht Verantwortlichen haben für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder zu sorgen. Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom obligatorischen und fakultativen Unterricht.
Bei nicht voraussehbaren Absenzen (Krankheit etc.) muss die Lehrperson unverzüglich informiert werden.
Für eine voraussehbare Absenz ist sofort nach Kenntnis des Grundes bei der Lehrperson oder der Schulleitung um Dispensation nachzusuchen.

Abteilungswechsel

Grundsatz: Das Kind wird derjenigen Abteilung zugeteilt, in der es am meisten profitieren kann und seinen Fähigkeiten entsprechend am besten gefördert wird.

Hier finden sie weitere Details zum Thema Umteilung, Abteilungswechsel und Termine

Aufenthaltsraum

Für Schülerinnen und Schüler steht über die Mittagszeit ein Aufenthaltsraum im Schulhaus für die individuelle Verpflegung zur Verfügung. Hier finden Sie das Dokument gemeinsame Regeln für den Aufenthaltsraum

Aufgabenhilfe, Stütz- und Fördermassnahmen

Stütz- und Fördermassnahmen müssen zwischen Eltern und Lehrpersonen besprochen und geplant werden. Für eine eventuelle Kostenbeteiligung sind die Schulleitung und die Schulpflege zuständig. Je nach Art der Massnahme sind vorab weitere Abklärungen z. B. beim Schulpsychologen notwendig.

Aufsichtsbeschwerde

Weitere Informationen finden Sie unter Rechtsmittel, Einsprachen und Rekurs.

Behörden

Im Kanton Zürich sind die ausführenden Behörden wie folgt organisiert:

• Regierungsrat des Kantons Zürich
• Bildungsrat des Kantons Zürich
• Bildungsdirektion des Kantons Zürich
• Sekundarschulpflege Affoltern am Albis/Aeugst am Albis

Im Kanton Zürich werden die Schulgesetze von Kantonsrat, Bildungsrat und Bildungsdirektion zusammen mit der Lehrerschaft erarbeitet und den Stimmberechtigten zur Genehmigung unterbreitet.

Berufsberatung und Berufswahl

Berufsberatung, Eltern und Lehrpersonen unterstützen Schülerinnen und Schüler bei der Berufsfindung und bei der Lehrstellensuche. Sie befindet sich im regionalen Berufsinformationszentrum in Urdorf.

Adresse: biz Urdorf, In der Luberzen 42, 8902 Urdorf
Berufsinformationszentrum Urdorf

Die Lehrpersonen unterstützen die Jugendlichen und ihre Eltern bei der Wahl des Berufes oder einer Mittelschule. Wichtige Werkzeuge sind das Elterngespräch, Standortgespräche/Stellwerktest sowie Schnupperlehren.
www.berufsberatung.zh.ch

Besuchstage

An jedem 15. des Monats öffnet die Sekundarschule die Türen für Besuche der Eltern und für Interessierte.

Es ist keine Voranmeldung erforderlich. Der Unterricht findet ohne besondere Rücksicht auf den Tag der offenen Türe statt. Einzelne Klassen können deshalb wegen Exkursionen, Lagern oder Schulreisen evtl. nicht besucht werden. Vereinbaren Sie deshalb für gezielte Besuche einen persönlichen Termin mit der Klassenlehrperson.

Bitte nehmen Sie auf die Klassengrössen Rücksicht und vermeiden Sie Besuche von übervollen Zimmern.

Blockzeiten

Mit dem neuen Volkschulgesetz besteht für die Schulgemeinden eine Angebotspflicht für Blockzeiten von 8:00h bis 12:00h, die um max. 20 Min. pro Vormittag verkürzt werden kann.

An der Sekundarschule Ennetgraben gelten folgende Blockzeiten: 08:10h bis 11:50h.

Die Unterrichtszeiten sind aus Rücksicht auf die Aeugster Schülerinnen und Schüler auf den Fahrplan der Postautolinie 225 (Affoltern a.A. - Aeugst a.A.) abgestimmt. Der obligatorische Unterricht findet in der Regel von 7:25h bis 11:45h statt.
Schülerinnen und Schüler, welche erst um 8:15h Unterricht haben, können sich ab 8:05h auf dem Pausenareal aufhalten. Bei Bedarf finden die Schülerinnen und Schüler eine Ansprechperson in der Schulverwaltung.

contact Jugendberatung (extern)

Das "contact" ist eine niederschwellige Beratungsstelle. Fachpersonen beraten und begleiten Jugendliche bei persönlichen Schwierigkeiten, Problemen und Fragen. Sie unterstützen junge Menschen bei der Klärung von Suchttendenzen und informieren über Drogen und Sucht.

contact

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Kinder, die ungenügende Kenntnisse der deutschen Sprache aufweisen, erhalten zusätzlichen Deutschunterricht. Dieser Unterricht ist ein Zusatzangebot unserer Schule und für die Schülerinnen und Schüler kostenlos.

Elternmitarbeit

Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist sehr wichtig und gesetzlich vorgeschrieben. Eltern suchen nach Bedarf den Kontakt zu den Lehrpersonen. Bei auftretenden Problemen und Fragen wenden Sie sich immer zuerst an die entsprechende Lehrperson.

Wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrperson ungelöst bleiben, gelangen Sie an die Schulleitung.

Ferien und Dispensationen

Gesuche für Ferienverlängerungen können nur ausnahmsweise bewilligt werden und müssen schriftlich mindestens einen Monat im Voraus an die Schulleitung gestellt werden.

Dispensationen können einzelne Wochen oder Tage, bestimmte Lektionen oder Fächer umfassen. Dispensierte Schülerinnen und Schüler können zu angemessener Nacharbeit verpflichtet werden.

Jokertage: weitere Informationen zu den Jokertagen finden Sie hier.

Urlaubsgesuche für die Dauer von bis zu 2 Tagen können durch die Lehrpersonen behandelt werden. Über Ferienverlängerungen entscheidet die Schulleitung.

Absenz: Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom obligatorischen und fakultativen Unterricht.
Bei nicht voraussehbaren Absenzen (Krankheit etc.) muss die Lehrperson unverzüglich informiert werden.
Für eine voraussehbare Absenz ist sofort nach Kenntnis des Grundes bei der Lehrperson oder der Schulleitung um Dispensation nachzusuchen.

Ferienplan & Informationsplan

Bitte beachten Sie unsere Seite mit dem Ferien- und Informationsplan.

Freifach

Die Stundentafel des aktuellen Lehrplanes definiert die Freifächer, welche angeboten werden.

Gemeindeordnung

Die Gemeindeordnung regelt den Bestand und die Organisation der Sekundarschulgemeinde und bestimmt die Befugnisse ihrer Organe. Die Sekundarschulgemeinde führt die Sekundarstufe der öffentlichen Volksschule und nimmt weitere Aufgaben im Bereich Schule und Bildung wahr.

Die Gemeindeordnung finden Sie hier im Downloadbereich

Gesundheit

Handlungsleitfaden für die Intervention bei Suchtmittelkonsum

Der Handlungsleitfaden legt ein einheitliches Vorgehen für die Intervention aufgrund missbräuchlichen Konsums für den Umgang mit Suchtmitteln fest. Dabei werden die Handlungen aller Beteiligten koordiniert. Broschüren sind bei der Schulverwaltung erhältlich.

Gemäss §54 Volksschulverordnung (VSV) gilt:

Schülerinnen und Schülern ist es untersagt Alkohol, Raucherwaren und andere Suchtmittel in die Schulanlagen und an schulische Anlässe mitzubringen und dort zu konsumieren. Das Konsumverbot gilt vom Beginn bis zum Ende des Unterrichts einschliesslich der Mittagspausen sowie an schulischen Anlässen auch ausserhalb der Schulanlagen. 

Gymnasium und Mittelschulen

Gute Schülerinnen und Schüler der Abteilung A und B können anschliessend an die 2. oder 3. Klasse und nach bestandener Aufnahmeprüfung an eine weiterführende Schule übertreten.

Hausaufgaben

Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen selbständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Die Aufgabenstellung muss klar sein und die Schülerinnen und Schüler müssen über die notwendige Arbeitstechnik verfügen. Sollte ein Kind unter den Hausaufgaben leiden, ist mit der Lehrperson Kontakt aufzunehmen.

Siehe auch unter Aufgabenhilfe, Stütz- und Fördermassnahmen

Hausordnung und Regeln

Über Regeln im Ennetgraben und die gültige Hausordnung informieren Sie sich hier (siehe nützliche Dokumente).

Hauswart, Hausdienst

Diensthabender Hauswart: 079 279 83 40

Homepage

Die Adresse unserer Homepage lautet: www.osa.ch

Synonyme - Internetseite, Domain
Jokertage

Weitere Informationen zu den Jokertagen finden Sie hier.

Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) Affoltern am Albis
Im Kinder- und Jugendhilfezentrum (Kjz) werden zahlreiche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erbracht:
• Kleinkinderbetreuungsbeiträge
• Alimentenhilfe
• Mütter- und Väterberatung
• Erziehungsberatung
• Jugend- und Familienberatung

Weitere Tätigkeitsfelder sind Elternbildung, Adoption, Tagesbetreuung, Gemeinwesenarbeit, unbegleitete minderjährige Asylsuchende, Pflegefamilien, Schulsozialarbeit, Sonderpädagogik Vor- und Nachschulbereich und Förderung von Gemeinde- und Schulbibliotheken.
 
Sie gelangen hier zur Homepage.
Klassenlager

Klassenlager sind Arbeitswochen, die der Erziehung zur Gemeinschaft, zu Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein dienen. Von den Eltern kann ein angemessener Verpflegungsbeitrag erhoben werden. Im Klassenlager gelten die Schulregeln.

Kontaktheft

Das Kontaktheft erleichtert die Zusammenarbeit von Lehrperson und Eltern. Es wird von den Schülerinnen und Schülern geführt und ist in alle Lektionen mitzubringen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Eltern den Erhalt von Informationen und das Interesse am Schulalltag ihres Kindes.

Legislaturziele der Schulpflege 2022-2026

Die Legislaturziele der Sekundarschulpflege Affoltern a.A./Aeugst a.A. 2022-2026

In der OSA wird das Leitbild gelebt.

  1. Die operative und die strategische Führungsebene arbeiten zusammen. Wir stärken uns gegenseitig im gesamten Team.
  2. Die aktuelle Aufbau- und Ablauforganisation sowie die aktuell gültigen Regelungen sind in der überarbeiteten Geschäftsordnung und den revidierten Reglementen abgebildet.
  3. Die Sekundarschule Affoltern a.A./Aeugst a.A. lebt einen wertschätzenden Umgang und investiert in gute Arbeitsbedingungen sowie in die Gesundheit aller Personen an der Schule.
  4. Die beiden Schulen - OS Ennetgraben und OS Lilienberg (Aufnahmeklassen Asyl) - der Sekundarschule Affoltern a.A./Aeugst a.A. pflegen die Zusammenarbeit.
  5. Die Sekundarschule Affoltern a.A./Aeugst a.A. macht sich durch aktive Kommunikation bei den relevanten Zielgruppen sichtbar.
  6. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler steigt. Deshalb sichert sich die Sekundarschule Affoltern a.A./Aeugst a.A. Landreserven und plant Schulraum.
Lehrpersonen

Die Lehrpersonen sind verpflichtet, alle Aufgaben, die mit der unmittelbaren Gestaltung und Erteilung des Unterrichts zusammenhängen, wahrzunehmen. Sie wählen den Schulstoff im Rahmen des Lehrplans aus und bestimmen das Vorgehen. Dabei müssen anerkannte pädagogische und methodische Mittel berücksichtigt werden. 

Synonyme - Lehrer Lehrerin
Lehrplan

Der gültige Lehrplan kann bei den Lehrpersonen eingesehen werden.

Den aktuellen Zürcher Lehrplan finden Sie hier.

Leitbild

Das Leitbild der Oberstufe Ennetgraben wird allen Schülerinnen und Schülern der ersten Klasse abgegeben.

Weitere Informationen finden Sie hier unter Nützliche Dokumente.

Mittagsraum und Mittagstisch

Mittagsraum

Für Schülerinnen und Schüler steht über die Mittagszeit ein Aufenthaltsraum im Schulhaus für die individuelle Verpflegung zur Verfügung. Hier finden Sie das Dokument gemeinsame Regeln für den Aufenthaltsraum.

Mittagstisch

Wegen mangelnder Nachfrage führen wir an der Oberstufe Ennetgraben keinen eigenen Mittagstisch. Bei Bedarf können Eltern ihr Kind für den Mittagstisch der Primarschule direkt bei der Schulverwaltung der Primarschule (043 322 60 10) anmelden.

Der Mittagstisch ist während der Schulzeit am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11.00 bis 14.00 Uhr geöffnet. Während der Schulferien, der Fest- und Feiertage und an allen im Ferienplan der Primarschule vermerkten schulfreien Tagen ist der Mittagstisch geschlossen.

Der Mittagstisch kann regelmässig oder nur an einzelnen Tagen besucht werden.

Örtlich befindet sich der Mittagstisch beim Schulhaus Stigeli (Primarschule) an der Butzenstrasse 2, 8910 Affoltern am Albis.

Nachhilfestunden

Die Oberstufe Ennetgraben bietet keine Nachhilfestunden an. Die Schülerinnen und Schüler werden derjenigen Abteilung zugeteilt, in der sie den Fähigkeiten entsprechend am besten gefördert werden.
Bei Aufstufungen wird dem Kind ein Förderangebot bereitgestellt.

Hier finden sie Informationen zum Thema Umteilung und Umteilungstermine.

Pausenareal

Über Regeln im Ennetgraben und die gültige Hausordnung informieren Sie sich hier (siehe nützliche Dokumente).

Postauto Aeugst am Albis nach Affoltern am Albis

Für Schülerinnen und Schüler aus Aeugst a.A. besteht die Möglichkeit, das Postauto zu benutzen. Das Jahresabonnement wird vor Schuljahrsbeginn durch die Eltern am Schalter der SBB gelöst und bezahlt. Die Sekundarschule übernimmt 100 % dieser Kosten, sofern die Quittung des Abos und die Überweisungsangaben an die Schulverwaltung, Schulhaus Ennetgraben, Zwillikerstrasse 16, 8910 Affoltern a.A., zugestellt werden.

Synonyme - ÖV, Abonnement, öffentlicher Verkehr, Kostenübernahme
Rechtsmittel , Einsprachen, Rekurs

Ist jemand mit einer Massnahme der Schulbehörde nicht einverstanden, bestehen folgende Möglichkeiten, den Entscheid anzufechten:

Wiedererwägungsgesuch
Die verfügende Behörde wird gebeten, auf ihren Entscheid zurückzukommen. Die Schulbehörde/Schulleitung ist frei, auf das Gesuch einzutreten.

Grund für ein Wiedererwägungsgesuch kann eine veränderte Ausgangslage sein, z.B. neue Stellungsnahme, neues Gutachten.

Einsprache
Die Einsprache ist eine förmliche Anfechtung einer nicht endgültigen Verwaltungsverfügung. Sie ist nur dann möglich, wenn der Entscheid nicht von der Gesamtbehörde (Schulpflege) gefällt wurde, z.B. Einsprache gegen einen Entscheid der Schulleitung.

Rekurs
Ein Entscheid der Schulpflege kann bei der nächst höheren Instanz (Bezirksrat) angefochten werden.
Das Schreiben an den Bezirksrat muss eine Kopie des angefochtenen Entscheids und eine Begründung enthalten. Die Rekursfrist beträgt im Allgemeinen 30 Tage.

Bei einem ablehnenden Entscheid müssen die Kosten vom Rekurrenten getragen werden. Ein ablehnender Entscheid des Bezirksrats kann mit einem Rekurs an die Bildungsdirektion angefochten werden.

Aufsichtsbeschwerde
Handelt die Schulpflege nach Meinung einer Bürgerin oder eines Bürgers pflichtwidrig oder unzureichend, kann beim Bezirksrat eine Beschwerde eingereicht werden. Die Arbeit der Schulbehörde wird dann überprüft.

Schäden aller Art

Schäden an Brillen, Fahrrädern oder Diebstahl von Portemonnaies usw. auch wenn sie während der Unterrichtszeit oder in Pausen entstehen, sind durch die Eltern oder deren Versicherung zu tragen. Wird eine Brille durch einen Mitschüler oder eine Mitschülerin absichtlich beschädigt, können die Eltern für die Bezahlung der Kosten belangt werden.

Mutwillige Beschädigungen durch Lernende oder andere Personen an Gebäuden, WC-Anlagen und weiteren Schulobjekten sind schadenersatzpflichtig.

Schulärztliche Untersuchung

Schularzt

Der Schularzt wird bei Themen, die die Gesundheit betreffen, beigezogen. Impfempfehlung: Auf Wunsch der Eltern stellt der Schularzt für Schülerinnen und Schüler eine Impfempfehlung gemäss den Richtlinien des Bundesamtes für Gesundheit aus.

Schulärztliche Untersuchung

Das Volksschulgesetz (VSG) schreibt den Schulgemeinden vor, die ärztliche Überwachung der Gesundheit von Schülerinnen und Schülern an der Volksschule und die Prävention zu gewährleisten.

Die Sekundarschule Affoltern a.A./Aeugst a.A. verzichtet auf die Organisation der schulärztlichen Reihenuntersuche, sondern ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, mittels Gutschein den Untersuch bei einem Privatarzt. Die Eltern sind verpflichtet, den Untersuch durchführen zu lassen.

Gemäss § 18 Volksschulverordnung (VSV) werden beim Untersuch die Grösse und das Gewicht erfasst, sowie das Seh- und Hörvermögen und der Impfstatus überprüft. An der Sekundarstufe kann der Untersuch durch ein Gespräch ergänzt werden.

Der Gutschein für den Untersuch ist kostenlos und wird nur einmal während der ganzen Oberstufenzeit ausgehändigt.

Hier finden Sie die Information zum obligatorischen ärztlichen Untersuch.

Hier gelangen sie direkt zur Webseite "Schulärztlicher Dienst - Informationen für Schulärztinnen, Schulärzte und Schulen" unter

www.zh.ch/vs-schulgesundheit

Schülerausweis

Anfangs Sekundarschulzeit wird an die SchülerInnen ein Schülerausweis abgegeben, der mit einer Foto vervollständigt werden muss.

Die Unterschrift der Schulleitung und der Stempel der Sekundarschule werden in der Schulverwaltung eingeholt.

Der Schülerausweis muss mit sich getragen werden. Das gilt auch für die Pausen.

Der Schülerausweis gilt jeweils für 1 Jahr.

Bei Verlust erstellt die Schulverwaltung gegen eine Gebühr von Fr. 10.-- einen neuen Ausweis.

SchülerInnenrat

Der SchülerInnenrat ist eine Gruppe von aktiven Schülerinnen und Schülern, die sich für ein Jahr verpflichten, Aktivitäten zum Wohl der Schülerschaft im Ennetgraben zu organisieren. Als feste Einrichtung steht ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Er wird vom SchülerInnenrat gestaltet und betrieben.

Weitere Informationen finden sie hier.

Schulkonferenz

Alle Lehrpersonen und weitere Angestellte sind in der Schulkonferenz der Oberstufe Ennetgraben organisiert. Die Schulleitung hat den Vorsitz. Sie besitzt das Antrags-, Vorschlags- und Begutachtungsrecht an die Schulpflege.

Schulleitung

Seit Sommer 2008 ist die Sekundarschule Ennetgraben eine geleitete Schule. Im Organisationsstatut sind die Zusammenarbeit, die Kompetenzen und Funktionsweisen von Schulpflege, Schulleitung, Lehrerschaft und Schulverwaltung geregelt. Die Schulleitung übernimmt die operative Führung der Schule. Dadurch wird eine Professionalität des Schulbetriebs erreicht und die Qualität der Schule wird gesichert und weiter entwickelt.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeit zur Schulleitung

Schulleitung OS Ennetgraben

Schulleitung OS Lilienberg

Schulpflege

Die Mitglieder werden vom Volk gewählt. Die Schulpflege Affoltern a.A./Aeugst a.A. besteht aus 5 Mitgliedern einschliesslich Präsidium. Die Schulpflege legt die Rahmenbedingungen fest und führt die Schule strategisch.

Schulpflegende führen "Schulbesuche an Anlässen der Schule" und "Schulbesuche im Unterricht" durch.

In verschiedenen Ressorts und Fachgruppen lösen sie die vielfältigen Aufgaben.

Die Kontaktmöglichkeit zur Schulpflege finden sie hier.

Schulsozialarbeit

Detaillierte Informationen finden Sie unter Schulsozialarbeit.

Schulverwaltung

Die Schulverwaltung befindet sich im Parterre des Trakt Süd im Schulhaus Ennetgraben.

Detaillierte Informationen finden Sie unter Schulverwaltung.

Schulzahnarzt

Die Zahnarzt-Untersuchung ist vorgeschrieben.

Die Sekundarschule Affoltern a.A./ Aeugst a.A. trägt die Kosten. So sollen Erkrankungen der Zähne und des Mundes, aber auch Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig erkannt und wenn nötig behandelt werden.

Hier finden Sie die Elterninformation zur Zahnarzt-Untersuchung.

Schulzahnpflege und Zahnpflege

Eine der Aufgaben der Volksschule ist die Förderung der Zahnpflege und der Zahnprophylaxe.

An der Sekundarschule Ennetgraben wurde für die jährliche Schulzahnuntersuchung das Gutscheinsystem eingeführt. Der Gutschein berechtigt zu einer kostenlosen Zürcher Schulzahnuntersuchung (obligatorische jährliche zahnärztliche Untersuchung) bei einer Zahnärztin/einem Zahnarzt nach freier Wahl und ist jeweils bis Ende Februar des folgenden Jahres einzulösen. In speziellen Fällen werden mit Einverständnis der Eltern Kontrollröntgenbilder angefertigt.

Behandlungskosten - Beitrag der Schule
Einen Behandlungsbeitrag der Schule erhalten nur diejenigen Kinder, deren Eltern im Rahmen der kantonalen Einführungsgesetzgebung zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Beiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien erhalten.

a) Es ist die Aufgabe der Eltern, die Zahnärztin bzw. den Zahnarzt vor der Behandlung betreffend der Prämienverbilligung in Kenntnis zu setzen, damit der KVG-Tarif auch angewendet werden kann.
Um einen Behandlungsbeitrag durch die Schule zu erhalten, muss die Rechnung zuerst der Krankenkasse eingereicht werden, welche allfällige Leistungen übernimmt. Auf Grund der Krankenkassenabrechnung übernimmt die Schule 25%, jedoch höchstens Fr. 1'200.-- während der Oberstufenschulzeit (7. bis 9. Schuljahr).

b) Zusammen mit der Krankenkassenabrechnung ist die Meldung von der SVA (Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich) betreffend der Verrechnung der Prämienverbilligung der Schule einzureichen.

c) Zahnbehandlungskosten werden nur rückvergütet, wenn die Rückzahlung mindestens Fr. 20.-- beträgt.

d) Die Gemeinde kann ihren Beitrag kürzen oder verweigern, wenn:

• die kollektiven prophylaktischen Massnahmen verweigert werden (betrifft nicht eine von den Eltern abgelehnte Fluoridanwendung)

• die Zahnschäden offensichtlich auf grobe Vernachlässigung der Gebisspflege zurückzuführen sind

• eine notwendige Gebiss-Sanierung infolge Nachlässigkeit der Eltern oder des Kindes nur teilweise ausgeführt oder vorzeitig abgebrochen wurde

• Kinder sich wieder in den Behandlungsdienst einschalten wollen, nachdem vorangehende, vom Zahnarzt empfohlene Behandlungen verweigert wurden

• die im Rahmen von Stellungskorrekturen notwendige Intensivprophylaxe nicht eingehalten wird und sich daraus kariöse Schäden einstellen.

e) Unentschuldigtes Fernbleiben von Sitzungen beim Zahnarzt geht zu Lasten der Eltern.

f) Unfallbedingte Zahnschäden gehen grundsätzlich nicht zu Lasten der Schulzahnpflege, sondern sind mit der Unfallversicherung / Krankenkasse abzurechnen.

Behandlungskosten ohne zusätzlichen Beitrag der Schule
Die Behandlungskosten derjenigen Kinder, deren Eltern keine Krankenkassenprämien-Verbilligung und auch keine Schulbeiträge erhalten, werden gemäss dem in den betroffenen Praxen verwendeten Tarif (jeweiliger Praxis-Taxpunktwert) berechnet und den Eltern in Rechnung gestellt.

Hier ist das Zahnreglement.

Sekundarstufe Modell (VSV §6)

An der Oberstufe Ennetgraben werden 3 Abteilungen geführt und mit A, B und C bezeichnet, wobei die Abteilung A die anspruchsvollste Abteilung ist. In den verschiedenen Abteilungen werden alle Fächer unterrichtet. Die Schulpflege entscheidet in strittigen Fällen über die Zuteilung und den Wechsel innerhalb der Sekundarstufe. Die Grundlage für die Zuweisung in eine der Abteilungen A, B oder C ist eine Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers. Die Umteilungstermine werden jährlich neu festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie unter Umteilung innerhalb der Sekundarschule.

Sport am Mittwochnachmittag

Das Angebot „Sport am Mittwoch“ besteht bereits seit über 20 Jahren und stösst jedes Jahr auf grosses Interesse. Weitere Informationen finden sie hier unter Sport am Mittwochnachmittag.

Suchtmittel , Suchtprävention

Handlungsleitfaden für die Intervention bei Suchtmittelkonsum

Der Handlungsleitfaden legt ein einheitliches Vorgehen für die Intervention aufgrund missbräuchlichen Konsums für den Umgang mit Suchtmitteln fest. Dabei werden die Handlungen aller Beteiligten koordiniert. Broschüren sind bei der Schulverwaltung erhältlich.

Gemäss §54 Volksschulverordnung (VSV) gilt:
Schülerinnen und Schülern ist es untersagt:
Alkohol, Raucherwaren und andere Suchtmittel in die Schulanlagen und an schulische Anlässe mitzubringen und dort zu konsumieren. Das Konsumverbot gilt vom Beginn bis zum Ende des Unterrichts einschliesslich der Mittagspausen sowie an schulischen Anlässen auch ausserhalb der Schulanlagen. 

Hilfestellen

Das "contact" ist eine niederschwellige Beratungsstelle. Fachpersonen beraten und begleiten Jugendliche bei persönlichen Schwierigkeiten, Problemen und Fragen. Sie unterstützen junge Menschen bei der Klärung von Suchttendenzen und informieren über Drogen und Sucht.

Hier gelangen Sie zu contact.

Teamstunde der Lehrerschaft

Während dieser Zeit werden in Jahrgangsteams und Arbeitsgruppen klassenübergreifende Organisations- und Koordinationsaufgaben abgewickelt (Projektwoche, Klausur, Stoffbesprechung, Lager, Übertritt, Hausordnung, Elterngespräche usw.).

Termine

Die gültigen Termine für Ferien, Feiertage, Umteilungen usw. finden Sie auf dieser Webseite unter Download.

Therapien

Manchmal sind Therapien bei einem Kind erforderlich.

Als Eltern erhalten Sie weitere Informationen beim Schulzweckverband Bezirk Affoltern (schulpsychologischer Dienst) unter Schulpsychologischer Dienst.

Übertritt, Übertrittsinformationsabend

Jeweils Ende November findet in der Aula im Schulhaus Ennetgraben ein Übertrittsinformationsabend statt. Zu diesem sind Eltern eingeladen, deren Kinder in der 6. Primarklasse sind und im darauf folgenden Sommer in die Sekundarstufe übertreten.

Zehntes Schuljahr (10. Schuljahr)

Leistungsfähige und überdurchschnittlich engagierte Jugendliche der Abteilungen B3 oder C3 haben die Möglichkeit, ein zusätzliches Jahr an der höheren Stufe unserer Schule zu absolvieren. Dieses Schuljahr ist kostenlos.

Ein 10. Schuljahr kann auch an der Berufswahlschule Limmattal Dietikon absolviert werden. Der Elternbeitrag ist für alle Gemeinden gleich und wird vom Kanton festgelegt. Er beträgt zurzeit Fr. 2'500.-- pro Schuljahr und Person.

Für Fragen oder Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Lehrpersonen.

Weitere Informationen finden Sie auf bws Limmattal.

Zeugnis

Ende Januar und Mitte Juli werden Zeugnisse ausgestellt. Das Ergebnis der Gesamtbeurteilung bildet die Basis für Schullaufbahn-Entscheide (prognostische Beurteilung).
Das neue Zeugnis der Sekundarstufe ermöglicht, einzelne Aspekte der Gesamtbeurteilung transparenter darzustellen. Die neuen Zeugnisformulare für die Sekundarstufe sind einheitlich gestaltet.

Impressum / Adresse / Kontakt

Sekundarschule Affoltern a.A./
Aeugst a.A.
Schulverwaltung
Zwillikerstrasse 16
8910 Affoltern am Albis

Kontakt Schulverwaltung
Kontakt Schulleitung OS Ennetgraben
Kontakt Schulleitung OS Lilienberg

Öffnungszeiten Schalter

Montag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Dienstag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Mittwoch: 9:15 - 12:15
Donnerstag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Freitag: 9:15 - 12:15

Auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten