Eltern ABC

Das Eltern ABC ist aktuell in Überarbeitung. Gewisse Themen können deshalb kurzfristig nicht auffindbar sein.

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Begriff Definition
Abkürzungen

BegaFö Begabtenförderung

EDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren

FLP Fachlehrperson

FSP Fachstelle Sonderpädagogik (SL, Prozessverantwortung)

IF Integrative Förderung

ISR Integrative Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule

JGT Jahrgangsteam

KJZ Kinder- und Jugendhilfezentrum, Affoltern am Albis

KLP Klassenlehrperson

LP Lehrperson

PMT Psychomotorik Therapie

PS Primarschule

PT Pädagogisches Team

PU Projektunterricht

FA Fachaustausch

SAV Standardisiertes Abklärungsverfahren

SHP Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge

SL Schulleitung

SoPä Sonderpädagogik

SPD Schulpsychologischer Dienst

SSA Schulsozialarbeit

SSG Schulisches Standortgespräch

S Schülerin oder Schüler

SL Schulleitung

SSG Schulisches Standortgespräch

SuS Schülerinnen und Schüler

SV Schulverwaltung

VSG Volksschulgesetz

VSM Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen

VZE Vollzeiteinheiten

Absenzen

Die für die Erfüllung der Schulpflicht Verantwortlichen haben für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder zu sorgen. Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom obligatorischen und fakultativen Unterricht.
Bei nicht voraussehbaren Absenzen (Krankheit etc.) muss die Lehrperson unverzüglich informiert werden.
Für eine voraussehbare Absenz ist sofort nach Kenntnis des Grundes bei der Lehrperson oder der Schulleitung um Dispensation nachzusuchen.

Abteilungswechsel

Grundsatz: Das Kind wird derjenigen Abteilung zugeteilt, in der es am meisten profitieren kann und seinen Fähigkeiten entsprechend am besten gefördert wird.

Hier finden sie weitere Details zum Thema Umteilung, Abteilungswechsel und Termine

Aufenthaltsraum

Für Schülerinnen und Schüler steht über die Mittagszeit ein Aufenthaltsraum im Schulhaus für die individuelle Verpflegung zur Verfügung. Hier finden Sie das Dokument gemeinsame Regeln für den Aufenthaltsraum

Aufgabenhilfe, Stütz- und Fördermassnahmen

Stütz- und Fördermassnahmen müssen zwischen Eltern und Lehrpersonen besprochen und geplant werden. Für eine eventuelle Kostenbeteiligung sind die Schulleitung und die Schulpflege zuständig. Je nach Art der Massnahme sind vorab weitere Abklärungen z. B. beim Schulpsychologen notwendig.

Aufsichtsbeschwerde

Weitere Informationen finden Sie unter Rechtsmittel, Einsprachen und Rekurs.

Impressum / Adresse / Kontakt

Sekundarschule Affoltern a.A./
Aeugst a.A.
Schulverwaltung
Zwillikerstrasse 16
8910 Affoltern am Albis

Kontakt Schulverwaltung
Kontakt Schulleitung OS Ennetgraben
Kontakt Schulleitung OS Lilienberg

Öffnungszeiten Schalter

Montag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Dienstag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Mittwoch: 9:15 - 12:15
Donnerstag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Freitag: 9:15 - 12:15

Auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten